Wie die NZZ in ihrer Ausgabe vom 4. November 2002 schreibt, sieht die revidierte Eigenmittelvereinbarung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht («Basel II») für die Berechnung risikoabhängiger Kreditkosten grundsätzlich zwei Alternativen vor: den Standardansatz und den komplexeren IRB-Ansatz (Internal Ratings-Based Approach).
Während das einfachere Standardverfahren bei der Risikogewichtung von externen Ratings ausgeht, werden beim IRB-Ansatz interne Ratings zur Bestimmung der Bonität eines Kunden herangezogen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden sich in der Schweiz die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse Group (CSG) für den komplexeren, «risikosensibleren» IRB-Ansatz entscheiden. Mit gutem Grund: Aus Schaden klug geworden, haben die beiden Institute nach der Immobilienkrise Anfang der neunziger Jahre ihre Risiko-Management-Modelle derart verfeinert, dass sie den Anforderungen des IRB-Ansatzes bereits weitgehend genügen. Schon deshalb haben kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) keinen Grund, eine Verschlechterung ihrer Kreditkonditionen zu befürchten. Bereits heute sind sie, wie der Fachpresse zu entnehmen ist («Management und Qualität»; MQ), in 8 (CSG) bzw. in 15 (UBS) Rating-Klassen eingeteilt.
Entscheidend für das interne Rating, das dem Kreditnehmer auf Anfrage hin bekannt gegeben wird, sind quantitative und qualitative Kriterien. Dazu zählen etwa die Ertragskraft, die Profitabilität, die Liquidität oder die Umsetzung von Corporate-Governance-Grundsätzen und die Qualität des Budgetierungsprozesses.
So gesehen haben risikoabhängige, individualisierte Kreditkosten gute Seiten: Für den aufgeweckten Kreditnehmer bieten Ratings die Chance, sein Geschäftsmodell zu hinterfragen und zu optimieren – der Aufstieg in eine höhere Rating-Klasse ist, namentlich im unteren Teil der Rating-Skala, mit einer namhaften Reduktion der Kreditkosten verbunden.
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