Mit Hinblick auf die Einführung des neuen Revisionsgesetzes (RAG) voraussichtlich im Herbst 2007 werden grössere Unternehmen einer verschärften Revision unterzogen. Worum geht es? Abgesehen davon, dass für Personengesellschaften keine Revisionspflicht besteht, erfasst das RAG rechtsformneutral alle Unternehmensformen, vom Verein bis zur Aktiengesellschaft. Eine Differenzierung findet hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung eines Unternehmens statt. Der Prüfungsumfang wird gem. RAG spürbar erweitert. Zu den bisherigen Prüfhandlungen gesellen sich die folgenden Themen hinzu, über die sich die Revision aussprechen muss:
- Internes Kontrollsystem (IKS)
- Risk Management (RM)
- Deliktische Handlungen, andere Gesetzesverstösse
- Drittbestätigungen
- Inventur
Unter IKS wird die Gesamtheit aller internen, organisatorischen Kontrollmechanismen und -massnahmen eines Unternehmens verstanden, die dazu dienen, empfindliche oder gar existenzbedrohende Fehler oder Fehlleistungen auszuschliessen oder zumindest zu vermeiden. Das IKS basiert auf dem Risk Management (RM). IKS nützt einem Unternehmen wie folgt:
- Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
- Schutz des Geschäftsvermögens
- Aufdeckung von Fehlern oder Unregelmässigkeiten
- Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Rechnungslegung
- Umsetzung der Geschäftspolitik
In Zukunft wird sich die Revision noch intensiver mit dem IKS befassen müssen. Der grosse Unterschied zur gängigen Praxis ist der Umstand, dass die Revision bezüglich IKS und RM einen gesetzlichen Auftrag hat. Es genügt nicht mehr, dass sich die Revision interviewmässig mit IKS Themen befasst, sondern sie muss sich davon überzeugen, dass das IKS dokumentiert ist und nachhaltig gelebt wird.
Die Revision muss von Gesetzes wegen auch das Interne Kontrollsystem (IKS) und das Risk Management prüfen. Halbheiten auf den beiden Fachgebieten werden von den Revisionsstellen nicht länger toleriert werden.