MwSt prinzipiell einfach…

Durch das am 18.12.2009 beschlossene Wachstumsbeschleunigungs-Gesetz sinkt in Deutschland die Umsatzsteuer im Hotel. Das hat Folgewirkungen auf die Erstattung von Übernachtungskosten bei dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeiten von Arbeitnehmern.

Bei Übernachtungen ab dem 1.1.2010 wird der Umsatzsteuersatz im Hotel- und Gaststättengewerbe auf 7 % abgesenkt. Nach dem ausdrücklichen Gesetzestext im beschlossenen Wachstumsbeschleunigungs-Gesetz wird die Änderung auf reine Beherbergungsleistungen beschränkt. Nicht von der Steuerermässigung betroffen – da nicht unmittelbar der Beherbergung dienend – sind die Verpflegung, insbesondere das Frühstück, der Zugang zu Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Internet), die TV-Nutzung (“pay per view“), die Getränkeversorgung aus der Minibar, Wellnessangebote, die Überlassung von Tagungsräumen, sonstige Pauschalangebote usw., auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind.

Quelle: vgl. Haufe Finanz
http://www.haufe.de/finance/newsDetails?newsID=1262614018.47&chorid=00511458

Auch in Zukunft ist nicht damit zu rechnen, dass sich der Gesetzgeber den Geboten von Lean Management unterordnen wird. Deshalb ist es wichtig, die internen Prozesse in den Griff zu nehmen und allenfalls zu automatisieren.

Leave a Comment