Mit Ticketverkauf getrickst

Mit Tickets getrickst – ehemalige Kassiererin der Fondation Beyeler zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt. Die Frau hat laut Anklage in elf Jahren eine Million Franken veruntreut.

(dpa) Eine Kassiererin des Kunstmuseums Fondation Beyeler in Basel ist wegen Veruntreuung zu drei Jahren und sieben Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hat nach Überzeugung des Strafgerichts in Basel jahrelang mit Tickets getrickst und in die eigene Tasche gewirtschaftet. Die Frau kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. 

Die Staatsanwaltschaft nannte in der Anklageschrift fast eine Million Franken, die die Frau dem Museum über elf Jahre gestohlen habe. Für den Schaden kommt nach Angaben des Museums nahe der deutschen Grenze bei Basel der Dienstleister auf (Name Vitus bekannt…), der die Frau beschäftigte. 

Kollegen an der Kasse hatten 2019 Unregelmässigkeiten entdeckt. Einer stellte fest, dass von ihm verkaufte Tickets später in der Kasse als storniert standen, ohne dass er dies selbst veranlasst hatte, wie er vor Gericht aussagte. Wenn die Frau Dienst hatte, wurden laut Ermittlungen auch viele so genannte Notfalltickets ausgegeben – Papiertickets, die nur benutzt werden, wenn das gängige Ticketsystem ausfällt. 

Die Frau soll auch Tickets doppelt verkauft haben, indem sie manche Besucher nur mit dem Kassenbeleg zum Einlass schickte, andere dann mit dem dazugehörigen Ticket, für das sie ein weiteres Mal kassierte. Bei den Ermittlungen kamen grosse Bareinzahlungen auf ihrem Konto ans Licht und hohe Ausgaben für teure Kleider, Reisen und Autos. 

Die Frau war seit 2008 an der Kasse des Museums tätig, von 2010 bis 2019 als Leiterin. Der Dienstleister hatte nach einem Anfangsverdacht eine Revision gemacht, das Ausmass des Schadens entdeckt, die Frau entlassen und angezeigt. 

Die Fondation Beyeler in der Basler Gemeinde Riehen gehört mit ihren Ausstellungen zu der Moderne und der zeitgenössischen Kunst nach Besucherzahlen zu den erfolgreichsten Museen der Schweiz.

Quelle: NZZ, 6.8.2023

Der Fall ist ein Musterbeispiel für mangelnde Kontrolle in einem heiklen Geschäftsbereich, der naturgemäss hohen Veruntreuungsrisiken ausgesetzt ist. Gerade im Dienstleistungssektor ist das inhärente Risiko ausgesprochen hoch, weil die Einnahmen nicht mittels Lagerbewegungen geprüft werden können. In jedem Fall hat der Dienstleister, der sich rühmt, die Kunden “in allen Belangen, von innovativer Workplace-Technologie bis zu höchsten Sicherheits- und Hygienestandards” zu unterstützen, gründlich versagt.

Verbesserungsmöglichkeiten:

– Regelmässige Kontrollen, da der Missbrauch rein zufällig entdeckt wurde
– Besucherstatistik führen
– Einnahmen mit der Besucherstatistik abgleichen, sofern sie losgelöst von der Kasse geführt wird
– Verfügbarkeit des Ticketsystems verfolgen, Wartung durch Systemlieferanten, Systemreport
– Gewaltentrennung beim Einlass der Besucher, kein Einlass mit Kassenbeleg (Schulung, Weisung,…)
– Aufgaben der Aufsichtsorgane und der Prüfer hinterfragen
– Tickets nach Uebergangsphase nur noch bargeldlos verkaufen

Abschliessend fällt auf, dass die Bank angesichts der wohl regelmässigen und grösseren Bareinzahlungen offenbar nicht reagiert hat (Bankenaufsichtspflicht).

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