Im Hochbauamt der Kantons Zürich kam es offenbar zu Unregelmässigkeiten oder Veruntreuungen, denn ein führender Mitarbeiter habe einer Privatfirma kantonale Aufträge zugeschanzt. In der Ausgabe des Tages-Anzeiger vom 27. Okt. 2011 werden u.a. drei mögliche Ursachen erläutert:
1. Mangelnde Kontrolle: Laut Gutachter waren die Kosten- und Qualitätskontrolle sowie die Einhaltung der Vorschriften ungenügend, wenn Mitarbeitende Aufträge freihändig vergaben. Dies ist bei Volumen von 100’000 Franken (Lieferungen) bis 300’000 Franken (Bauarbeiten) möglich. Es fehlte auch ein umfassendes Projekt-Controlling.
2. Führungsmängel: Laut Werren (Anm. Vitus: der Gutachter) hat der direkte Vorgesetzte von S. (Anm. Vitus: Name dem TA bekannt) den Untergebenen «nicht in genügendem Masse kontrolliert» – und hätte auch von oben «mehr Einforderung von Führung nötig gehabt». Führungsprobleme waren bekannt, wurden aber nicht gelöst – vor allem, wenn es mit unangenehmen Entscheiden verbunden gewesen war. So sei eine «Kultur des Wegschauens» entstanden.
3. Zu wenig Verbindlichkeit: In der betroffenen Abteilung fehlte die nötige Akzeptanz für Kontrollsysteme wie die Software «Argus». Die verbindliche Anwendung von Regeln und Systemen sei dem Belieben einzelner Mitarbeiter oder Vorgesetzter überlassen gewesen.
Das Anwenden von Regeln und Systemen dem Belieben einzelner Mitarbeiter oder Vorgesetzter zu überlassen, kann wohl nicht wahr sein…