Die unsägliche Rettung der CS

Ausgewählte NZZ Leserzuschriften vom 24.3.2023:

Im ganzen Fusionsverfahren (UBS/CS) sind die Aktionäre nie mit einbezogen worden (NZZ 21.3.23). Sie sind die Miteigentümer der CS (Crédit Suisse) und zählen auch zu den Verlierern. Durch die Anwendung des Notrechtes gemäss Bundesverfassung hat der Bundesrat die Aktionäre im Stimmrecht ausgehebelt. Ob dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung ist, wird sich vermutlich noch zeigen.

Die Grossaktionäre hingegen hätten sich schon längst einbringen und Verantwortung übernehmen können. An den Generalversammlungen haben sie stets allen Traktanden zugestimmt und den Verwaltungsrat und die Bankleitung entlastet. Kritische Worte hörte man nur von Kleinaktionären.

Die Leidtragenden sind die tüchtigen Mitarbeiter an der Basis, die nun um ihre Stelle bangen müssen. Aber auch die Kleinaktionäre sind betroffen: Sie verlieren fast das ganze eingesetzte Kapital.

Zur Fehlleistung des Verwaltungsrates gehört auch die Zustimmung zu den drei Milliarden bzw. den 76 Rappen je Aktie für die Übernahme durch die UBS. Das CS-Management wurde klar über den Tisch gezogen. Die an der Pressekonferenz beteiligten Leute fanden den Schnäppchenpreis anscheinend in Ordnung. Die Aktionäre haben das Nachsehen.

Paul Sutter, Aarburg

Wenn man vom Begriff: “Too big to fail” einer systemrelevanten Bank ausgeht und diese Bank noch eine intakte Eigenkapitalquote ausweist, kann es nicht der Weisheit letzter Schluss sein, die Bank unter Missachtung von geltenden Aktionärsrechten an den Konkurrenten zu verscherbeln.

Das Zusammengehen dieser Banken kommt einer Zwangsheirat gleich, denn die UBS wurde dazu vom Bund praktisch genötigt, und der Entscheid hat so fast schon Züge eines totalitären Staates und ist faktisch eine Enteignung der Aktionäre.

Die Nationalbank hat im Vorfeld bei der Unterstützung bis 50 Milliarden falsche Signale ausgesendet. Stattdessen hätten Bundesrat und Nationalbank rechtzeitig ein «Whatever it takes» kommunizieren müssen. So konsequent wie damals die Nationalbank den Euro-Franken-Mindestkurs von 1.20 gegen alle internationalen Widerstände durchgesetzt und so die Schweizer Exportwirtschaft während Jahren erfolgreich unterstützt hat.

Mit einem solchen Bekenntnis hätte das nötige Vertrauen in die CS bei Kunden und Geschäftspartnern wiederhergestellt werden können. Jetzt ging man den Weg des geringsten Widerstandes und kuschte angesichts des Drucks ausländischer Finanzmärkte namentlich vor den Amerikanern und Briten und versteckte sich hinter dem Notrecht. Diese Lösung ist eines Rechtsstaates unwürdig und wird den guten Ruf des Schweizer Finanzplatzes nachhaltig schädigen.

Claudio Bachmann, Basel

Die Signale, die der Bundesrat mit dieser Aktion aussendet, sind für den Finanzplatz Schweiz katastrophal. Für ausländische Investoren bedeutet dieser Akt nämlich, dass sie jederzeit und ohne Vorwarnung enteignet werden können. Also ade sicherer Hafen Schweiz. Die Amerikaner und die Briten wird es freuen.

Noch am Freitag, 17.3.23, haben sämtliche involvierten Gremien verlauten lassen, dass es um die Bilanz der CS gut bestellt sei und es sich lediglich um vorübergehende Liquiditätsengpässe handle, welche durch überdurchschnittliche Mittelabflüsse wegen Vertrauensverlusts entstanden seien.

Es liegt auf der Hand, dass die Führung der CS in den letzten zehn Jahren kläglich versagt hat. Die Schieflage war schon lange bekannt, hätte aber durch weniger gierige, dafür geschicktere Kapitäne jederzeit abgewendet werden können.

Und wäre unser Nationalbankpräsident Herr Jordan hingestanden und hätte er ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass die CS sämtliche notwendigen Mittel bekommt, hätte sich der Kurs gefestigt, und das Vertrauen wäre zurückgekehrt. Wir haben das Jahre zuvor bei der UBS gesehen, welche ja dazumal im Gegensatz zur CS wirklich pleite war und kurz vor dem Abgrund stand.

Anstatt dass man der CS zur Seite steht und die Risiken moderat auf zwei Grossbanken verteilt, kreiert man einen unüberschaubaren Riesenmoloch mit Klumpenrisiko.

Rolf Frei, Würenlingen

Die ausgewählten NZZ Leserzuschriften vom 24.3.2023 bringen die unsägliche Entwicklung der stolzen CS und ihre fragwürdige Rettung via Notrecht auf den Punkt. Die Schweizer Rechtsstaatlichkeit wurde mit Füssen getreten.

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