Komplizierte Vorschriften

Die Verordnung zu Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Corona) ist so etwas wie die Bibel unserer Zeit. Statt in zehn Geboten regelt der Bundesrat in diesem inzwischen mehr als zwei Dutzend Seiten starken Werk das menschliche Zusammenleben. […] Es gibt fast nichts mehr, was nicht durch das Nanomanagement des Bundesrats in Corona-geordnete Bahnen gelenkt würde. […] In den FAQ lässt die Bundeskanzlei den fiktiven Fragesteller fragen: «In unserem Thermalbad muss man aber von innen nach draussen schwimmen. Muss es nun geschlossen bleiben?» Antwort: «Es darf drinnen eingestiegen werden, um ins Aussenbecken zu gelangen. Der Rest der Innenbecken darf aber nicht zugänglich bzw. muss abgesperrt sein.» […]

Hübsch ist auch die Unterscheidung von Veranstaltungen im Freien, die ab 15 Personen wieder erlaubt sind. Gemäss FAQ ist «eine Probe der Theatergruppe oder einer Guggenmusik draussen im Wald erlaubt». Weiterhin verboten sind dagegen Theatervorführungen mit Publikum, ebenso Stadtführungen oder Konzerte draussen. […]

Quelle: vgl. NZZ, 25.2.2021, S. 7

Es zeigt sich, dass komplizierte und umfangreiche Vorschriften zu widersprüchlichen Bestimmungen neigen. Diese entpuppen sich aber oft erst beim Reflektieren. Im Bestreben, die Anzahl von Menschenkontakten räumlich einzuschränken, hat die Schweiz eine Unmenge von sich leider widersprechenden Vorschriften erlassen. Nachfolgend drei konkrete Beispiele: 1) Jegliche Veranstaltungen sind verboten mit Ausnahme von politischen Versammlungen und/oder politischen Demos. 2) Treffen draussen mit maximal 15 Personen sind erlaubt – Sport im Freien ist indes nur bis max. 5 P. zulässig. Kirchenbesuche wiederum sind bis max. 50 P. gestattet. 3) Das BAG forderte dazu auf, in der diesjährigen Halloween-Nacht die Schutzbestimmungen einzuhalten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit riet derweil ganz vom Grusel-Spass ab.

Angesichts solcher Widersprüchlichkeiten vermag es nicht zu erstaunen, dass die Corona-Vorschriften einen schweren Stand haben. Erwünscht wären kurze, einfache und klare Vorschriften, die frei von Klientelpolitik sind. Guten Anschauungsunterricht bieten die weiterhin gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln. Würden diese Regeln befolgt, kontrolliert und konsequent durchgesetzt, so wären weitere, ausufernde Vorschriften wohl hinfällig.

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