Die unsägliche Rettung der CS
Ausgewählte NZZ Leserzuschriften vom 24.3.2023: Im ganzen Fusionsverfahren (UBS/CS) sind die Aktionäre nie mit einbezogen worden (NZZ 21.3.23). Sie sind die Miteigentümer der CS (Crédit Suisse) und zählen auch zu den Verlierern. Durch die Anwendung des Notrechtes gemäss Bundesverfassung hat der Bundesrat die Aktionäre im Stimmrecht ausgehebelt. Ob dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung ist, wird sich vermutlich noch zeigen. …