Basler Pensionskasse unter der Lupe

Wie die Neue Zürcher Zeitung in ihrer Ausgabe vom 23. Dezember 2004 schreibt, hat eine Parlamentarische Untersuchungskommission des Basler Grossen Rats, als Folge der 2001 und 2002 erlittenen Börsenverluste, das Finanzgebaren der Basler Pensionskasse analysiert. Unrechtmässige Handlungen konnten keine eruiert werden, aber unzulängliche Organisationsstrukturen und problematische personelle Verflechtungen.

Um die Finanzen der Pensionskasse des Basler Staatspersonals (PKBS) ist es seit einigen Jahren nicht mehr gut bestellt. Nachdem der Deckungsgrad im Jahr 1999, im Endstadium der Börsenhausse, noch bei 94 Prozent gelegen hatte, ist die Quote aus Vermögen und Verpflichtungen mittlerweile auf 72 Prozent geschrumpft. Schuld an diesem Rückgang trägt der Rekordverlust von kumuliert 2.3 Milliarden Franken, den die PKBS in den Jahren 2001 und 2002 erlitten hat. Sind diese Fehlbeträge ein Resultat höherer Gewalt, oder sind sie auf menschliches Versagen zurückzuführen? Eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat sich – unter Führung des Sozialdemokraten Daniel Wunderlin – während anderthalb Jahren eingehend mit dieser Frage beschäftigt, und mit etwas Verspätung sind am Mittwoch der Presse die Untersuchungsergebnisse vorgestellt worden. Das 400-seitige Opus vermittelt einen umfassenden Einblick in das Innenleben der PKBS und lässt erkennen, dass die Regeln der Corporate Governance, so wie sie für private Unternehmen gang und gäbe sind, im staatlichen Vorsorgeinstitut offenbar lange nicht die nötige Beachtung gefunden haben.

Wer hat was zu sagen?

Der Bericht hält fest, dass es nicht unrechtmässige Handlungen gewesen sind, die zu den hohen Verlusten geführt haben, sondern organisatorische Schwächen in der Vermögensverwaltung und eine mangelnde Professionalität der Akteure. So herrschte beispielsweise bei den Organen der Kasse – der mit der Oberaufsicht betrauten Anlage-Kommission, dem für die Umsetzung der Strategie zuständigen Anlageausschuss sowie der Finanzverwaltung (FIWA) – Ungewissheit über die Aufteilung der Kompetenzen. Zwischen Anlageausschuss und FIWA gab es keine klare Aufgabentrennung. Dazu kam, dass die vom Finanzdepartement ernannten FIWA-Mitglieder Einsitz in allen drei Gremien hatten, mit der Folge, dass dieselben Personen für die Festlegung der Anlagestrategie, deren Umsetzung und deren Kontrolle zuständig waren. So bestand etwa der Anlageausschuss, der für die Überwachung der FIWA zuständig gewesen wäre, mehrheitlich aus FIWA-Mitgliedern. Diese Unzulänglichkeiten sind mittlerweile behoben worden: Mit der Einführung eines neuen Organisationsgesetzes ist es gelungen, die Probleme bezüglich Aufgabenteilung und personeller Verflechtung zu lösen.

Eine hohe “Risikofähigkeit”

Was die Anlagepolitik der PKBS-Verantwortlichen betrifft, haben zwei von der PUK beigezogene Experten (Prof. Heinz Zimmermann vom wirtschaftswissenschaftlichen Zentrum der Uni Basel und Prof. Martin Janssen von der Firma Ecofin) unabhängig voneinander festgestellt, dass das Risikobewusstsein der FIWA in den kritischen Jahren offenbar kaum vorhanden war. Die Vermögensverwalter verfolgten eine Strategie der hohen Renditen und nahmen dabei “teilweise absurd hohe Risiken” in Kauf. Sie investierten in einzelne Nebenwerte und Technologieaktien, ohne sich um eine angemessene Diversifizierung des Portefeuilles zu kümmern. Und da die Kasse über eine Staatsgarantie zur Deckung allfälliger Verluste verfügte, fühlten sie sich umso “risikofähiger.” Lange ging das gut; in den Hausse-Jahren war es möglich, die Schwächen der Anlagepolitik ohne Mühe zu überdecken. An den entscheidenden Wendepunkten wurden die Kassenverantwortlichen dann aber doch noch Opfer ihres unvorsichtigen Gebarens. Unter dem Eindruck der allgemeinen Börseneuphorie beschlossen sie 1999, kurz vor dem Crash, den Aktienanteil ihres Portefeuilles von 35 auf 45 Prozent zu erhöhen, ohne dass sie vorgängig eine Risikoanalyse vorgenommen gehabt hätten. Und 2003, am Vorabend der Börsenerholung, fassten sie sich erneut ein Herz und fuhren den Aktienanteil wieder herunter. Mit ihren opportunistischen (statt strategisch begründeten) Entscheiden, so monieren die Experten im Bericht, haben die Kassenwarte dem Institut einen überproportionalen Verlust beschert.

Strafrechtlich relevant

Nebst den organisatorischen Unzulänglichkeiten hat die PUK im Laufe ihrer Arbeit auch Tatsachen entdeckt, die von strafrechtlicher Relevanz sein könnten. Es wird der Verdacht geäussert, die FIWA habe sich im Zusammenhang mit verschiedenen weiteren Vermögensverwaltungsmandaten, die sie nebst jenem der PKBS unterhielt, Unregelmässigkeiten zuschulden kommen lassen. Bei der Zuteilung von Gewinnen aus kurzfristigen Aktientransaktionen und Börsen-Lancierungen (sogenannten IPO) haben einige der kleinen Fonds offenbar eine privilegierte Behandlung erfahren – zulasten der PKBS. Die Hintergründe dieser Bevorzugung sollten nach Meinung der PUK einer näheren Untersuchung unterzogen werden.

Wie eine Pensionskasse wegen organisatorischen Schwächen und mangelnder Professionalität in Schieflage geraten kann.

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