Wie die Neue Zürcher Zeitung in ihrer Ausgabe vom 30. Nov. 2006 schreibt, sollen die Departemente zusätzliche, schnell wirkende Sparvorschläge machen, damit die Abbauvorgaben für die Jahre 2008 und 2009 erfüllt werden können. Die Massnahmen der Aufgabenüberprüfung allein reichten nicht aus und müssten allenfalls durch herkömmliche Budgetkürzungen ergänzt werden (vgl. NZZ vom 2.11.06), gab der Bundesrat am Mittwoch bekannt.
Die Landesregierung machte deutlich, dass sie an den Vorgaben der Aufgabenüberprüfung festhalten und die Staatsquote bis 2015 stabilisieren will. Damit die Rechnung aufgeht, soll der Haushalt in den kommenden drei Jahren, wie berichtet, um 700 Millionen, 950 Millionen beziehungsweise 1.2 Milliarden Franken entlastet werden.
Eine erste Sichtung zeigte nun aber, dass die Vorgaben für 2008 und 2009 mit den Massnahmen der Aufgabenüberprüfung allein nicht zu schaffen sind. Sei es, weil sie erst später oder nicht im erhofften Umfang wirken werden. Der Bundesrat sieht deshalb neben den rasch wirkenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung auch herkömmliche Budgetkürzungen vor. Dazu werden die im Finanzplan beschlossenen Vorgaben für 2008 und 2009 nun umgehend auf die Departemente aufgeschlüsselt. Wie viel es welches Departement zusätzlich trifft, ist noch offen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird dem Bundesrat Varianten für Schlüssel vorlegen.
Die Departemente ihrerseits werden nun nochmals über die Bücher gehen und für sich die Wirkung der Aufgabenüberprüfung vertieft untersuchen, wie Marianne Widmer, Leiterin Sektion Grundsatzfragen in der Eidgenössischen Finanzverwaltung, auf Anfrage sagte. Mit diesem zweigleisigen Vorgehen kann laut Bundesrat ein etwas grösserer zeitlicher Spielraum für die Umsetzung der weiteren Schritte geschaffen werden. Die Verabschiedung des Aktionsprogramms wird damit auf Ende 2007 verschoben.
Die aktualisierten Ausgabenprognosen der Departemente zeigen, dass die Bundesausgaben ohne Aufgabenüberprüfung von rund 57 Milliarden im Jahr 2008 auf knapp 79 Milliarden im Jahr 2015 ansteigen würden. Für die Stabilisierung der Staatsquote müssten sie 2015 allerdings bei 71 Milliarden Franken liegen. Von den 8 Milliarden Franken Differenz entfallen rund 5 Milliarden auf die soziale Wohlfahrt und 3 Milliarden auf die übrigen Aufgabenbereiche. Die ersten Vorschläge der Departemente für Aufgabenverzichte, -reduktionen und -reformen haben ein geschätztes Entlastungspotenzial von rund 1.7 Milliarden Franken gezeigt.
Mit den mannigfaltigen Herausforderungen, die sich im Planungsprozess ergeben, befindet sich der Bund in guter Gesellschaft.