Amerikanische Erfahrungen in der Corporate Governance zeigen, dass die Ursache von Missbräuchen hauptsächlich im zu starken Einfluss des CEO und in der ungenügenden Kontrolle seiner Aktivitäten durch den Verwaltungsrat liegt.
Dies kontrastiert zu der in jüngster Zeit geforderten Offenlegung der Bezüge von Mitgliedern der Unternehmensleitung und des Verwaltungsrates. Richtig ist, dass der ?Aufstand der Aktionäre? nur von informierten Aktionären kommen kann. Ein Blick in die USA lehrt allerdings, dass Transparenz der Bezüge für sich genommen Einkommensexzesse nicht verhindern kann. Man kann sogar vermuten, dass dadurch eine “Nivellierung der Managerlöhne nach oben” begünstigt wird: In den USA, wo auch die individuellen Bezüge der CEO veröffentlicht werden, haben sich die absoluten Managerlöhne stark erhöht und die Schere zwischen Einkünften der CEO und denen anderer Arbeitnehmer hat sich immer weiter geöffnet: Das durchschnittliche Einkommen der CEO der 500 grössten Firmen (S&P 500) ist von 2.5 Mio. $ im Jahr 1992 auf 7.9 Mio. $ im Jahr 1998 gestiegen. Das Verhältnis zwischen den Durchschnittsbezügen der CEO und denen der Industriearbeiter hat sich von 26:1 im Jahr 1970 auf nicht weniger als 475:1 im Jahr 1999 hinaufgeschraubt.
Sorgfältige Analysen aus den USA zeigen, dass die Performance der Unternehmen die Unterschiede in der Management Entlöhnung nicht erklären können. Somit ist keineswegs sicher, dass die viel beschworene Erfolgsabhängigkeit der Entlöhnung die Interessen der CEO besser an jene der Aktionäre bindet. Empirische Befunde zeigen, dass weniger die freien Marktkräfte die Einkünfte in die Höhe treiben sondern vielmehr die Einflussmöglichkeiten der CEO im Verwaltungsrat ausschlaggebend sind. Die CEO Einkünfte sind vor allem dann höher, wenn der CEO gleichzeitig als Vorsitzender des Boards amtet, wenn kein Grossaktionär vorhanden ist und je geringer der Anteil von institutionellen Anlegern ist.
Eine effiziente Corporate Governance führt über die Struktur und Arbeitsweise der Verwaltungsrates. Aktionäre sollten verlangen, dass Verwaltungsräte neben dem Audit Ausschuss auch einen Kompensations Ausschuss und einen Nominations Ausschuss haben. Diesen Ausschüssen darf der CEO nicht angehören und sie sollten dem gesamten Verwaltungsrat Bericht erstatten.
Quelle: vgl. NZZ 14.3.2002
Für die exorbitanten Bezüge der CEO seien weniger die freien Marktkräfte massgebend, sondern vielmehr die Einflussmöglichkeiten der CEO im Verwaltungsrat.