Swiss Code zur Informationsbeschaffung
1. Information ist auch eine Bringschuld. Während das Gesetz davon spricht, dass der VR Informationen holen, also sekundär die Manager um Auskunft bitten kann, besagt der Kodex, dass es primär Aufgabe von Präsident und Management ist, aktiv alle erforderlichen Informationen zu liefern. 2. Die Information muss rechtzeitig erfolgen. Dies bedeutet, dass die Unterlagen den Mitgliedern …