Hafenkran aufstellen – eine Kunst

Manch ein Zeitgenosse zweifelt, ob es sich beim Kunstprojekt «Zürich Transit Maritim» mit dem umstrittenen Hafenkran tatsächlich um Kunst handelt, wie die Neue Zürcher Zeitung in ihrer Ausgabe vom 5. April 2012 schreibt. Ganz sicher aber ist es eine Kunst, den Kran überhaupt aufstellen zu können. Die Geldfrage ist geklärt, nachdem der Gemeinderat dem entsprechenden Betrag im Budget zugestimmt hat. Zusätzlich braucht es aber eine grosse Zahl von städtischen und kantonalen Bewilligungen, von denen nun die allermeisten erteilt worden sind – allerdings in jedem Fall begleitet von wortreichen Erörterungen des Für und Wider.

Der Hafenkran darf nun also für maximal neun Monate im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 neben das Rathaus-Café gestellt werden. Weil er «zonenkonform» ist und weder Hochwasser- noch Natur- und Landschaftsschutz tangiert, werden auch die nötigen kantonalen Bewilligungen erteilt: die wasserrechtliche Konzession gemäss Paragraf 36 des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG), die fischereirechtliche Bewilligung gemäss Art. 8, Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF) und die gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 41 c, Abs. 1, Satz 2 der Gewässerschutzverordnung (GSchV). Natürlich aber werden Nutzungsgebühren fällig, die sich nach der Gebührenverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz (GebVzWWG) auf Fr. 1.75 pro Quadratmeter und Monat belaufen. Die Denkmalpflege lässt mitteilen, dass «temporär eine gewisse Beeinträchtigung der massgeblichen Umgebung schützenswerter Objekte» zu beklagen sei, eine Ablehnung aus ortsbildschützerischen Überlegungen heraus aber unverhältnismässig wäre. Auf die Bedürfnisse von Betagten und Behinderten muss der Hafenkran aber Rücksicht nehmen. So darf es etwa keine auskragenden und herunterhängenden Teile unter einer Durchgangshöhe von 2,10 Metern geben, und es sollen, wo erforderlich, «taktil-visuelle Markierungen» angebracht werden.

Dass es damit sein Bewenden hat, ist nicht anzunehmen; nach den heftigen Debatten im Parlament und in den Leserbriefspalten dürfte es nun folgerichtig Rekurse hageln. Die auch zum Projekt gehörende Schiffssirene wurde zudem von der Bausektion des Zürcher Stadtrats nicht bewilligt. Dafür brauche es, wenn deren Standort bekannt sei, nochmals ein separates Baubewilligungsverfahren, heisst es im Entscheid.

Hafenkräne in Zürich haben es schwer – Baubewilligungsverfahren haben auch ihr Gutes.

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