Nachdem in Solingen im Jahr 2024 drei Menschen mit einem Messer getötet und weitere verletzt wurden, hat Deutschland reagiert und das Waffengesetz angepasst. Neu gilt ein absolutes Messerverbot in der Öffentlichkeit und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Widerhandlung drohen Bussen bis zu 10’000 Euro.
Soweit so gut, wären die Bestimmungen klar und unmissverständlich. In Realität hat das “Messerrecht” aber viele Stolpersteine, an denen man scheitern kann. Deshalb kommt man nicht darum herum, sich mit dem Messerrecht auseinanderzusetzen. Verbleiben dennoch Unsicherheiten, soll man sich an einen Anwalt oder an die Polizei wenden, wie das Portal Klingenreich empfiehlt. Denn “das Messerrecht bzw. Waffenrecht […] ist in Deutschland relativ kompliziert, um nicht zu sagen in Teilen sogar undurchsichtig geregelt und lässt oft genug Platz für Mutmassungen und Spekulationen. Nicht zuletzt deshalb werden in Foren, den Onlineshop Betreibern oder auch uns immer wieder die gleichen oder ähnliche Fragen gestellt. […] Um wirklich sicher zu gehen, ob ein ganz bestimmtes Messer erlaubt ist, eine Waffe ist oder sie einem Führungsverbot unterliegt, fragen Sie bitte einen Anwalt oder einen kundigen Polizisten auf der nächsten Kriminaldienststelle.“
So sehe ich das
Die Empfehlung, bei Unsicherheiten in Sachen Messerrecht Fachpersonen zu fragen, erinnert unweigerlich an den immerwährenden gesetzlich verankerten Werbespruch, der im Jahr 2023 gendergerecht (?) etwas holprig wie folgt umformuliert wurde. „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“.
Aber zurück zum Messerrecht. Wie kompliziert resp. komplex und unübersichtlich das Regelwerk ist, zeigt sich daran, dass die Regulierung im Portal “Taschenmesser” in vier Abschnitte gegliedert wurde (siehe unten) und die Punkte 2 und 3 eigentlich identisch sind.
1. Verbotene Gegenstände im Waffen- und Messerrecht
2. Erwerb ab 18 Jahre, aber Führungsverbot
3. Erwerb frei, keine Altersbeschränkung, aber Führungsverbot
4. Erwerb frei, keine Altersbeschränkung, kein Führungsverbot
Es ist m.E. augenfällig, dass mit dem deutschen Messerrecht weit über das Ziel hinausgeschossen wurde. Das Messerrecht ist ein Musterbeispiel für Überregulierung, Bürokratie und weltfremde Verordnungen. Ein untrügliches Zeichen dafür ist ja die Empfehlung, sich bei Unsicherheiten an einen Anwalt oder an die Polizei zu wenden.
Das Messerrecht zeigt das Bestreben, auch noch so kleine Gesetzeslücken zu schliessen und die Manie, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Trotz aller Detailbesessenheit ging aber offenbar vergessen, die Länge der Messerklingen zu definieren, denn selbst sehr kleine Messer, die höchstens als Brieföffner taugen, fallen unter das Messerrecht.
Oft bieten Regulierungen mitunter aber auch Marktchancen. So hat Viktorinox, Herstellerin u.a. von Messern, die neue Marktchance gepackt und ihr Sortiment um Sackmesser ohne Messer resp. Klinge erweitert. Quelle: Newsletter “Inside Paradeplatz”