In der Schweiz regelt das sogenannte Jagdgesetz die Jagd sowie den Schutz der einheimischen Tiere und ihrer Lebensräume. Unter https://www.bafu.admin.ch/de/jagd wird u.a. das Jagdsystem erläutert. Zusammengefasst gibt es 3 Systeme resp. Regulierungen:
Patentjagd
Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden.
Revierjagd
Beim der Revierjagd verpachten die politischen Gemeinden das Jagdrecht mit einem Vertrag an eine Gruppe von Jagdberechtigten (Jagdgesellschaft) für eine bestimmte Periode (meistens acht Jahre).
Ende Saison müssen die Jäger dem Kanton melden, welche und wie viele Tiere sie erlegt haben.
Regiejagd
Die Regiejagd ist ein Spezialfall, den es nur im Kanton Genf gibt. So hat der Kanton die Jagd nach einer Volksabstimmung im Jahr 1974 abgeschafft. Seither greifen wo nötig staatliche Wildhüter in die Wildhuftierbestände ein.
So sehe ich das
Wer für schlanke Systeme und effiziente Abläufe einsteht, muss die fragmentierte Jagdregulierung in der kleinräumigen Schweiz als Hohn empfinden. Die aktuelle Organisation ist ein Paradebeispiel für die Auswüchse des Föderalismus und der damit einhergehenden ausufernden Bürokratie.
Sollte sich das Land über die Bilateralen III weiter an die EU annähern, wird die Bürokratisierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch viel stärker zunehmen.