Auftrags- vs. Arbeitsverhältnis
Wie die NZZ in ihrer Ausgabe vom 7. April 2004 schreibt, hatte das Kantonsgericht Basel-Landschaft zu entscheiden, ob zwischen einem Fitnesscenter und einer Sportinstruktorin sowie gleichzeitig Aufseherin des Kinderhortes dieses Fitnesscenters ein Auftrags- oder ein Arbeitsverhältnis bestand. Dabei skizzierte das Gericht vier Kriterien, welche ein Rechtsverhältnis als Arbeitsvertrag qualifiziert: Arbeitsleistung im Gegensatz zu einem Arbeitserfolg, …